Ihre persönlichen Vorsorgevollmachten
Mit dem Thema Vergänglichkeit beschäftigen wir uns nicht gern. Wir schieben es gedanklich weg oder zögern hinaus, uns damit auseinanderzusetzen. Es ist allerdings ein Thema, mit dem man sehr wahrscheinlich im Laufe eines Lebens, sei es des eigenen oder des einer geliebten Person, in Kontakt kommen wird. Wäre es da nicht hilfreich, wenn bereits in guten und gesunden Tagen Entscheidungen getroffen würden, die sowohl einen selbst als auch den geliebten Menschen hilfreich sein könnten?
Für all diejenigen von Ihnen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten, haben wir eine umfassende Vorsorgebroschüre mit kostenlosen Mustern und Vorlagen für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erstellt.
Im Jahr 2009 wurde die Möglichkeit einer Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, um eigene Vorstellungen und Wünsche im Umgang mit einer gesundheitlichen Ausnahmesituation schriftlich fixieren zu können. Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben wir die umfangreiche Broschüre „Meine Vorsorge“ erarbeitet. Sie finden darin Vorlagen für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung. Diese kostenfreien Vorlagen wurden durch den Theologischen Beirat im Zusammenwirken mit unserem Klinischen Ethikkomitee und unter Einbeziehung externer juristischer Expertise erarbeitet.
Es wird oftmals angenommen, dass bei Fehlen einer Bevollmächtigung automatisch jemand aus dem engsten Angehörigen- oder Bekanntenkreis nach dem Willen der betroffenen Person befragt wird.
Das ist leider falsch. Ein Gericht wählt die Betreuerin bzw. den Betreuer nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aus. Damit kann allerdings nicht immer der eigentliche Wunsch der Erkrankten/ des Erkrankten gefolgt werden.
Der Vorteil der Vollmachten und Verfügungen ist daher ganz klar, dass diese zweifelsfrei wiedergeben und festschreiben, wie Ihr „wirklicher Wille“ tatsächlich aussieht und umgesetzt werden soll und das von der Person, die Sie sich dafür ausgesucht haben.
Übrigens: Die Verfügungen können jederzeit formlos widerrufen oder eine andere bevollmächtigte Person benannt werden.
Wenn Sie unsere Formulare ausgefüllt haben, informieren Sie zunächst die von Ihnen bevollmächtigten Personen und hinterlassen Sie ihnen im Idealfall eine Kopie oder Abschrift.
Wir empfehlen darüber hinaus auch eine Information an Ihre zuständige Hausärztin bzw. Ihren zuständigen Hausarzt sowie ggf. an weitere Vertrauenspersonen.
Im Idealfall prüfen Sie Ihre Verfügungen im Abstand von zwei Jahren und gleichen Sie regelmäßig mit Ihrem Willen ab. Unsere Vorlagen bieten Ihnen in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, alle Anweisungen zu späteren Zeitpunkten erneut zu bestätigen.
Eine notarielle Beglaubigung unserer Vorlagen ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Das gilt sowohl für die erste Fassung als auch für die späteren Bestätigungen. Sollten Sie sich dennoch eine notarielle Beglaubigung wünschen, steht dem nichts entgegen. Die Notarin bzw. der Notar bestätigt dann die Echtheit Ihrer Unterschrift auf den Vorlagen. Zugleich wird bei der Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit bestätigt.
Hinweis: Mit notariell beglaubigten und beurkundeten Vollmachten sind die Bevollmächtigten in der Lage, für Sie als Vollmachtgeberin bzw. Vollmachtgeber auch Geschäfte abzuschließen, die einen Grundbesitz betreffen.
Sie können Ihre Vorsorgeverfügungen zusätzlich im Zentralen Vorsorge-Register hinterlegen. Das Register dient dazu, Betreuungsgerichte im Ernstfall über das Vorhandensein Ihrer Verfügungen zu informieren. So stellen Sie zusätzlich sicher, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung jederzeit erfüllt wird.
Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten
= umfassende Vollmacht, die den Bevollmächtigten die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten ermöglicht.
Patientenverfügung
= umfassende Vollmacht, die den Bevollmächtigten die Vertretung in medizinisch und pflegerischen Angelegenheiten ermöglicht. Der von Ihnen in der Patientenverfügung niedergelegte Wille, bspw. Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen, aber auch Wunsch nach Behandlungsabbruch, wird nach Ihren Festlegungen umgesetzt.
Betreuungsverfügung
= umfassende Vorsorgevollmacht, die bei psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen in Kraft tritt. Sie dient dazu, die Bestellung einer gerichtlichen Betreuerin bzw. eines Betreuers nach den §§ 1896 ff. BGB zu vermeiden.
Broschüre "Meine Vorsorge"
Die komplette Broschüre zum Thema “Meine Vorsorge” inklusive erklärender Texte und Formulare finden Sie hier nochmal zum Nachlesen.