Besuchsregelungen
Patient:innen können Besucher:innen für jeweils eine Stunde pro Tag empfangen. Ungeachtet des Impf- oder Genesenenstatus muss von den Besucherinnen und Besucher ein negativer Antigentest, der max. 24h alt ist, mitgebacht werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Die Nachweispflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Es muss eine FFP2-Maske getragen werden. Im Eingangsbereich erfolgt zu den täglichen Besuchszeiten eine Einlasskontrolle mit schriftlicher Kontakt- und Symptomerfassung.
Auf einen Blick: Die neuen Besuchsregelungen ab 14. Juni 2022
- pro Besucher:in jeweils eine Stunde Besuchsszeit
- Zutrittsberechtigung: Jeder Besucher/jede Besucherin muss, ungeachtet des Status, einen negativer Testnachweis (aus öffentlichem Testzentrum, Selbsttests werden nicht akzeptiert), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen
- Nachweispflicht für alle Besucherinnen und Besucher ab einem Alter von 6 Jahren
- Einlass mit Kontakt- und Symptomerfassung (für eine mögliche Nachverfolgung)
- Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln und Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Krankenhaus
- Ausschlusskriterien für einen Besuch: bestehende Erkältungssymptome, Fieber etc., ggf. aktuell vorliegende Quarantäneverordnung