Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz D-Arzt

D-Arzt (Durchgangsarzt)

Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten.

Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte, die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche, fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung) entscheiden und den weiterbehandelnden Arzt bestimmen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die freie Arztwahl des Versicherten bei berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungen also stark eingeschränkt.

Für die Bestellung müssen Durchgangsärzte unter anderem eine Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden und Arbeitserfahrungen auf einer Unfallstation sowie eine besondere Praxisausstattung (OP- und Röntgen-Raum) nachweisen (§ 26 SGB VII).

Seit dem 01. Mai 2005 besteht in den Zeisigwaldkliniken BETHANIEN Chemnitz die Möglichkeit der Versorgung durch einen D-Arzt in den Räumen der Notaufnahme.

Zusätzlich nehmen die Zeisigwaldkliniken BETHANIEN Chemnitz seit dem 01. Januar 2017 an dem dreistufigen berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zur stationären Behandlung von Unfallverletzten teil. Durch die Zulassung zum DAV (Durchgangsarztverfahren) dürfen auch einfache Unterarm- und Unterschenkelfrakturen, sowie Kreuzbandverletzungen am Knie und Knöchelbrüche mit der Notwendigkeit von stationären Therapiemaßnahmen behandelt werden.

Katrin Wilke Sekretariat D-Arzt